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Wettbewerb Kunst-am-Bau das Haus 2 auf dem Gelände der Universität Rostock – ULMICUM

02.06.2025 • Sanierung und Erweiterung Haus 2 zur Unterbringung der Juristischen Fakultät (JUF)
Begonnen hat ein vorgeschaltetes Bewerberverfahren. Zugelassen sind Kunstschaffende und Gruppen von Kunstschaffenden mit Atelier/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Rahmen der Baumaßnahmen für die Sanierung und Erweiterung Haus 2 zur Unterbringung der Juristischen Fakultät (JUF) gibt es einen Wettbewerb Kunst-am-Bau des neu gestalteten Foyers. Verantwortlich für den Wettbewerb ist das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Rostock.

1. Auslober / Koordination des Bewerberverfahrens

Land Mecklenburg-Vorpommern
Vertreten durch das Finanzministerium
d. v. d. die Leitung des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes Rostock
Wallstraße 2 | 18055 Rostock

Koordination | Bewerbungsunterlagen: Catleen Hofbauer
Telefon +49 385 588 87555 | Telefax +49 385 588 87402
eMail: Catleen.Hofbauer@hro.sbl-mv.de

2. Bauprojekt

Das ehemalige Kasernenareal an der Ulmenstraße in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) wird umfassend zum ULMICUM umgestaltet, dem neuen geisteswissenschaftlichen Campus der Universität Rostock. In einem dynamischen, studentisch geprägten Umfeld entsteht ein lebendiger Ort für Lehre und Forschung. Haus 2 nimmt dabei eine zentrale Lage am Zugang des Campus ein und markiert mit seiner Position an der Ecke Ulmenstraße/Gewettstraße einen wichtigen Auftaktpunkt zum neuen ULMICUM. Das denkmalgeschützte, zweigeschossige Gebäude mit Souterrain wird künftig die Juristische Fakultät der Universität Rostock beherbergen. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung wird das historische Objekt behutsam an die modernen Anforderungen für Lehr- und Büroflächen angepasst. Neben Seminarräumen und Büros entsteht auch ein Bereich für die studentische Vertretung. Das bisher ungenutzte Dachgeschoss wird vollständig ausgebaut und bietet künftig zusätzliche Büroflächen für Mitarbeitende und Professoren. Im Zuge der Neugestaltung wird der Haupteingang neu organisiert und an die Südwestseite des Gebäudes verlegt. Dort öffnet sich das Gebäude mit einem lichtdurchfluteten Foyer zum Campus. Dieses neue Foyer, das sich über zwei Geschosse erstreckt, bildet die zentrale Haupterschließung und schafft einen einladenden Raum für Begegnung und Austausch. Weitere Informationen zum Bauprojekt können über die Links entnommen werden.

3. Wettbewerbsart

Einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §3 Abs. 3 RPW 2013. Die Teilnahme ist beschränkt auf Kunstschaffende und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

4. Kunststandort

Für das Kunst-am-Bau-Projekt ist das neu gestaltete Foyer an der Südwestseite des Gebäudes vorgesehen. Potenzielle Flächen für die künstlerische Umsetzung sind die Wandabwicklung des Aufzugsschachts und die Glasfassade des Haupteingangs (automatische Schiebetür). Angestrebt wird eine künstlerische Intervention auf diesen Flächen. Bei der Umsetzung sind bestimmte bauliche und funktionale Vorgaben zu berücksichtigen. Im Bereich der Schiebetür muss eine barrierefreie Gestaltung gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie gewährleistet sein, z. B. im Hinblick auf die Kennzeichnung durchsichtiger, nicht strukturierter Flächen von lichtdurchlässigen Wänden. Zusätzlich sind statische und brandschutztechnische Anforderungen zu beachten. Die Befestigung der Kunstwerke an der Aufzugswand oder der Glasfassade muss in Absprache mit dem Architekten/der Architektin und den zuständigen Fachplanerinnen/Fachplanern erfolgen. Genauere Hinweise (Anforderungskatalog) werden im Zuge des Versands der Aufgabenstellung in der zweiten Verfahrensstufe ausgegeben.

5. Wettbewerbsaufgabe

Thema des Wettbewerbs ist die Ideenfindung für ein Kunstobjekt bzw. für mehrere Kunstobjekte in dem Bereich des Foyers/Haupteingangs von Haus 2 auf dem Campus an der Ulmenstraße für die Universität Rostock.
Ziel und Aufgabe der Kunst soll hierbei sein, mit einem eigenständigen Beitrag zur qualitätsvollen Entwicklung des Standortes des ULMICUM beizutragen, indem sie eine identitätsfördernde Wirkung entfaltet. Etwaige Installationen, wie z. B. mit Licht, dürfen keine unwirtschaftlichen Folgekosten nach sich ziehen.
Gewünscht ist eine künstlerische Intervention, die einen Bezug zur Geschichte des Gebäudes oder zum Nutzer herstellt, der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Herstellungskosten: insgesamt 20.000 EUR (brutto) einschließlich Material, Honorar, Herstellung, Lieferung und Aufstellung der Kunst am Standort.
Eine Abstimmung zur Mitnutzung ggf. erforderlicher Gerüste ist im Zuge der Umsetzung möglich.

6. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind professionelle Kunstschaffende und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Mecklenburg-Vorpommern. Die Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt. Bei Kunstschaffenden und Gruppen von Kunstschaffenden muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Leistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen.

7. Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen. Gruppen von Kunstschaffenden gelten als eine Bewerbungseinheit. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf nur eine Bewerbung einreichen – entweder als Einzelperson oder als Teil einer Gruppe von Kunstschaffenden. Bewerbungen außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig.

8. Bewerbungsunterlagen

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
  • den vollständig ausgefüllten Bewerberbogen (nur gültig mit Originalunterschrift),
  • Vita und Ausstellungsverzeichnis (Professionalitätsnachweis), max. 2 Seiten DIN A4,
  • Abbildungen von 2 Referenzprojekten von baubezogenen Arbeiten auf jeweils einem DIN A3-Blatt (keine Pappen, keine Rahmen, keine digitalen Speichermedien) sowie
  • Text zur künstlerischen Position bzw. zu den Referenzprojekten (Eigen- oder Fremdtext, max. 2 Seiten DIN A4).
Die Bewerbungsunterlagen liegen der Anlage 1 bei. Rückfragen können beim SBL Rostock, bis zum 25.06.2025 ausschließlich per E-Mail an Catleen.Hofbauer@hro.sbl-mv.de (Stichwort: Kunst am Bau - Ulmicum Haus 2) gestellt werden. In dieser Phase des Bewerberverfahrens werden keine Konzeptentwürfe bewertet. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. Originale/Unikate, Kataloge oder digitale Speichermedien sind nicht erwünscht, der Auslober übernimmt keine Haftung. Für die Übersendung von Referenzunterlagen wird keine Aufwandsentschädigung erstattet.

9. Ort der Einreichung

Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock
2-SM1119
Wallstraße 2, 18055 Rostock

Stichwort: Kunst am Bau – Ulmicum Haus 2

10. Auswahlverfahren

Von einem unabhängigen Auswahlgremium, dem Sachverständigenausschuss (SVA), werden aus dem vorgeschalteten offenen Bewerberverfahren aufgrund von Vita und Referenzen eine beschränkte Anzahl von 5 Kunstschaffenden oder Gruppen von Kunstschaffenden zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.

11. Kriterien der Auswahl

Das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Referenzobjekte, Erfahrung in der Gestaltung und/oder Ausführung vergleichbarer Kunstprojekte im Bereich Kunst am Bau/Kunst im öffentlichen Raum, bzw. architekturbezogener Kunst; Erfahrung in der Gestaltung und/oder der Ausführung vergleichbarer freier Kunstprojekte, die sich anhand der Vita und des Ausstellungsverzeichnisses ablesen lassen; Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung von Kunst am Bau relevanten künstlerischen Arbeiten in Ausstellungszusammenhängen oder als freie Entwürfe.

12. Preisgericht

Die Jury wird mit 7 Preisrichterinnen/Preisrichtern besetzt sein. Die Namen werden in der Auslobung bekannt gegeben.

13. Bearbeitungshonorar für den Wettbewerb

Die Teilnehmenden des Wettbewerbs erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR brutto (einschl. Fahrtkosten), vorbehaltlich der Einreichung einer prüfbaren Wettbewerbsarbeit. Preisgelder sind nicht vorgesehen.

14. Terminübersicht

Terminübersicht (voraussichtlich) Bewerberverfahren Kunst-am-Bau Wettbewerb Universität Rostock Sanierung und Erweiterung Haus 2

Veröffentlichung der Bekanntmachung 28. Mai 2025
Abgabe der Bewerbungsunterlagen einschließlich Bewerbungsbogen 2. Juli 2025
Auswahlverfahren durch SVA KW 37 / 2025
Ausgabe der Auslobungsunterlagen 17. September 2025
Ortsbegehung / Rückfragenkolloquium 1. Oktober 2025
Abgabe der Entwürfe 12. November 2025
Preisgericht
Stand: 28. Mai 2025
Mit Ausgabe der Auslobungsunterlagen für den Wettbewerb werden die Termine des Wettbewerbsverfahrens ggf. erneut angepasst.

Lageplan Gelände der Universität Rostock – ULMICUM, Sanierung und Erweiterung Haus 2

18057 Rostock, Ulmenstraße 69

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